Das Luzerner Gesundheitswesen und insbesondere die Spitäler stehen vor riesigen Herausforderungen. Die Abgeltungen für medizinische, pflegerische und betreuerische Leistungen sinken stetig, gleichzeitig spitzt sich der Fachkräftemangel immer stärker zu. Wenn die Qualität der Grundversorgung nachhaltig gesichert werden soll, so müssen den Betrieben sowohl bei der Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen, als auch beim Fachpersonalmix klare Minimalvorgaben gesetzt werden. Die Präsidentin des SBK Zentralschweiz, Beatrice Tognina ist überzeugt: „Die Vorgabe von Qualitätskriterien für die Ausbildner und eines dem Bedarf angepassten Fachpersonalschlüssels verbessert die Arbeitssituation der Pflegenden. Sie sichert die nachhaltig gute Versorgung der Menschen, welche auf medizinische und pflegerische Leistungen angewiesen sind.“

Bevölkerung muss mitbestimmen können

Die LuzernerInnen und Luzerner müssen entscheiden können, welche Leistungen sie als Grundversorgung sichern wollen. Für diese Herausforderungen ist die heutige Organisationsform des Spitals genau richtig. Als selbstständige Anstalt haben die Betriebe weitgehende Freiheiten in der operativen Betriebsführung und gleichzeitig ist die wichtige demokratische Mitsprache gewährleistet. «Der Kanton Luzern muss in der Lage sein, Einfluss auf die Ausgestaltung der Spital- und Psychiatriegrundversorgung zu nehmen», sagt Martin Wyss, Gewerkschaftssekretär des VPOD Zentralschweiz. «Eine demokratische Mitsprache ist jedoch nur möglich, wenn das LUKS und die LUPS öffentlich-rechtliche Anstalten und damit im vollen Besitz des Luzerner Bevölkerung bleiben», sagt Wyss weiter.


Das will die Gesundheits-Initiative:

Flächendeckende Spital- und Notfallversorgung

Die Gewährleistung der flächendeckenden Spital- und Notfallversorgung ist Aufgabe des Kantons. Damit diese auch in den ländlichen Kantonsgebieten sichergestellt werden kann, muss an den bisherigen Standorten in Luzern, Sursee und Wolhusen festgehalten werden. Insbesondere bei der Versorgung vulnerabler (mehrfach- sowie psychisch erkrankter) Personen besteht Handlungsbedarf. Ausserdem muss für die Gewährleistung der flächendeckenden Notfallversorgung ausreichend Fachpersonal eingestellt, aus- und weitergebildet werden.

Öffentlich-rechtliche Spitalgrundversorgung

Der Kanton Luzern muss in der Lage sein, Einfluss auf die Ausgestaltung der Spitalgrundversorgung zu nehmen. Dies ist nur möglich, wenn das Luzerner Kantonsspital und die Luzerner Psychiatrie weiterhin als öffentlich-rechtliche Anstalten organisiert und im Besitz des Kantons sind.

Sicherung der Versorgungsqualität

Nicht nur beim medizinischen, sondern auch beim pflegerischen Personal herrscht ein Fachkräftemangel. Die durchschnittliche Verweildauer des Fachpersonals in Pflegeberufen beträgt lediglich sieben Jahre. Damit die Versorgungsqualität weiterhin gewährleistet werden kann, muss der Kanton mehr Gewicht auf die Aus- und Weiterbildung von medizinischem und pflegerischem Fachpersonal legen. Ausserdem muss der Kanton einen den Qualitätsanforderungen entsprechenden Fachpersonalschlüssel (Skill- und Grademix) definieren. Nur jene Spitäler, welche einen Nachweis für die bedarfsgerechte Aus- und Weiterbildung, sowie Einhaltung dieses Personalschlüssels erbringen, werden auf die Spitalliste aufgenommen.